
1. Förderperiode 18.03.2009 bis 31.12.2009
An der Durchführung von Mikroprojekten interessierte Träger können sich an die von den Gebietskörperschaften eingerichteten Lokalen Koordinierungsstellen wenden bzw. werden von den Gebietskörperschaften ermuntert, sich an der Umsetzung des oben genannten Plans zu beteiligen.
Träger von Mikroprojekten können sein
- Initiativen
- Bildungs- und Maßnahmeträger
- Wohlfahrtsverbände
- Kirchengemeinden
- örtliche Unternehmen
- Wirtschaftsverbände
- Lehrstellenbündnisse
- Einzelpersonen
Es können aber auch z.B. personenbezogene Gruppen oder Lokale Agenda 21-Gruppen als nicht rechtsfähige Organisation Träger von Mikroprojekten sein. In diesem Fall muss eine Person das Mikroprojekt beantragen und damit die Verantwortung übernehmen.
Das Programm STÄRKEN vor Ort zielt besonders auf die Herstellung der Anschlussfähigkeit von Mikroprojekten bzw. die Heranführung von Projektteilnehmenden an bereits bestehende Angebote ab.
Im Laufe der jeweiligen Förderperioden soll die Lokale Koordinierungsstelle in Zusammenarbeit mit den Mikroprojektträgern entsprechende Angebote ermitteln und eine Vermittlung der Projektteilnehmenden fördern.
Während der Umsetzung und Abrechnung müssen für jedes Mikroprojekt programmbezogene Berichte erstellt werden. Dies sind das Projektformular und der Projektbericht für die Mikroprojekte bzw. durchführenden Organisationen.
Umsetzung der Mikroprojekte
Die Träger führen die Mikroprojekte entsprechend der eingereichten Konzeptionen durch.
Nach Abschluss der Mikroprojekte muss gewährleistet sein, dass der Projektbericht ausgefüllt vorliegt. Darum sollte bereits während der Durchführung von Teilnehmerbezogene Maßnahmen eine entsprechende Teilnehmerstatistik geführt werden.



