Stärken vor OrtStärken vor Ort
Home
Stärken vor Ort
 
 
Das Programm STÄRKEN vor Ort übernimmt das erfolgreiche Instrument des Einsatzes von lokalem Kapital für soziale Zwecke aus dem Vorgängerprogramm und wird zugleich stärker als bisher auf jugend- und gleichstellungspolitische Ziele ausgerichtet. Im Rahmen der ausgewählten Lokalen Aktionspläne erhalten kleine Initiativen und Organisationen Mikrozuschüsse in Höhe von bis zu 10.000,- Euro zur Verbesserung der sozialen, schulischen und beruflichen Integration von jungen Menschen mit schlechteren Startchancen und von Frauen mit Problemen beim Einstieg und Wiedereinstieg in das Erwerbsleben.

Das Programm verfolgt einen niedrigschwelligen Ansatz und will diejenigen ansprechen, die durch die Regelförderung oder andere adressatenspezifische Angebote nur schwer erreichbar sind. Um eine bestmögliche Unterstützung der jungen Menschen und Frauen zu erzielen, sollen bestehende Förderangebote, z.B. Länder- und Bundesprogramme, insbesondere auch kommunale Angebote ergänzt und mit der Umsetzung des Programms verknüpft werden.

Die Programmumsetzung erfolgt dezentral in den ausgewählten Fördergebieten durch lokale Koordinierungsstellen und das lokale bzw. regionale Netzwerk. Die Mikroprojekte werden vor Ort durch einen Begleitausschuss ausgewählt, in dem sich alle relevanten Akteure sowie die Bewohnerinnen und Bewohner und die Adressaten des Programms engagieren sollen. Grundlage der Förderentscheidung ist der Lokale Aktionsplan, den alle Beteiligten zur Förderung der Adressaten erarbeiten und umsetzen. Diese Vorgehensweise ermöglicht maßgeschneiderte Projekte, z.B. aufsuchende und motivierende Ansätze, Projekte zur Stärkung von Schlüsselkompetenzen, zur (ersten) beruflichen Orientierung, zum Erwerb erster Fachkenntnisse oder zur Unterstützung junger Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf. Darüber hinaus werden das Engagement und zivilgesellschaftliche Strukturen in den Fördergebieten nachhaltig gestärkt.

An der Ausschreibung des am 01. Dezember 2008 durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gestarteten Programms STÄRKEN vor Ort haben sich zahlreiche Kommunen und Landkreise mit der Aufstellung eines Lokalen Aktionsplanes beteiligt. Insgesamt wurden bundesweit 264 Fördergebiete in 213 Kommunen und Landkreisen zur Förderung ausgewählt, die im März 2009 mit der konkreten Umsetzung der Lokalen Aktionspläne starten. Eine Förderung erfolgt in klar abgrenzbaren und von den Gebietskörperschaften definierten Stadtteilen sowie Landkreisen in der Fläche. Die Liste der Kommunen und Landkreise, in denen Gebiete gefördert werden, finden Sie im Downloadbereich. An gleicher Stelle gibt es zunächst eine Übersicht über die Landkreise, die in der Fläche gefördert werden. Bei Fragen zur Programmumsetzung vor Ort wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Ansprechpartner/-innen. Diese können Sie der Liste „Übersicht der geförderten Gebietskörperschaften“ entnehmen.
Für das Programm STÄRKEN vor Ort des BMFSFJ ist für den Zeitraum von März 2009 bis Dezember 2011 ein Fördervolumen in Höhe von fast 99 Mio. Euro vorgesehen. Die beteiligten Kommunen und Landkreise haben eine Kofinanzierung in Höhe von 15 Prozent zu erbringen. Wie im Vorgängerprogramm „Lokales Kapital für soziale Zwecke“ werden die Mikroprojekte zu 100 Prozent aus ESF-Mitteln finanziert.

Rechtlicher Rahmen der Förderung

Die für die Zuwendungsempfänger verbindlichen rechtlichen Grundlagen für die Förderung des Programms STÄRKEN vor Ort im Rahmen der Initiative "JUGEND STÄRKEN" durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) finden sich in der Europäischen Verordnung (EG) Nr. 1083/2006, der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 und der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006.

Weiterhin sind nationale Bestimmungen, insbesondere die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VV) zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO), sowie die Förderrichtlinien zur Förderung des Programms STÄRKEN vor Ort geördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zu beachten.

Bestandteil der Zuwendungsbescheide sind zudem die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften (AnBest-GK) und die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AnBest-P).